Ratgeber · Windenergie

Wiederkehrende Prüfung der Windenergieanlage. Was Betreiber vorbereiten können

Die WKP machen unabhängige Sachverständige. Betreiber können viel dafür tun, dass sie gut vorbereitet abläuft, von vollständigen Unterlagen bis zu aktuellen Bildern der Rotorblätter.

4 Min. Lesezeit · Stand 9. Oktober 2026

Die wiederkehrende Prüfung (WKP) einer Windenergieanlage führen unabhängige Sachverständige durch. Sie prüfen die Standsicherheit von Tragstruktur, Maschine und Rotorblättern. Grundlage sind die DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen, Abschnitt 15, und die Grundsätze des Bundesverbands WindEnergie (BWE) für die Wiederkehrende Prüfung, Stand April 2025. Die WKP fristgerecht und vollständig durchführen zu lassen, ist Pflicht des Betreibers. Vorbereiten können Betreiber vor allem dreierlei. Die Unterlagen sollten vollständig vorliegen, der Ablauf vor Ort sollte abgestimmt sein, und offene Punkte aus der letzten Prüfung sollten erledigt und dokumentiert sein.

Wann die WKP fällig ist

Eine pauschale Frist für alle Anlagen gibt es nicht. Die Intervalle ergeben sich aus der Genehmigung, aus Prüfbescheid und Prüfberichten der Typenprüfung und den zugehörigen Gutachten. Auch der Zustand der Anlage spielt eine Rolle. Der Sachverständige legt im Prüfbericht den nächsten Prüftermin fest und kann bei Bedarf ein kürzeres Intervall vorgeben.

Für Betreiber heißt das, die Fristen aus den eigenen Unterlagen herauszulesen und für jede Anlage im Blick zu behalten. Wer mehrere Anlagen unterschiedlicher Typen betreibt, sollte das nicht dem Zufall überlassen.

Was geprüft wird

Die BWE-Grundsätze teilen die Anlage in drei Baugruppen.

  • Tragstruktur. Gründung, Fundament, Turm, Flansche und Schraubverbindungen sowie die äußere Blitzschutzanlage mit Ableitung und Erdung.
  • Maschine. Azimutsystem, Maschinenträger und Maschinenhaus, Nabe, Triebstrang, Betriebsführungs- und Sicherheitssystem und Blattverstellsystem.
  • Rotorblätter. Die Blätter innen und außen, Schraubverbindungen, Anbau- und Einbauteile und die Blitzschutzanlage der Blätter.

Der Blitzschutz von Windenergieanlagen richtet sich nach IEC 61400-24, für seine Prüfung hat der BWE eine eigene Technische Richtlinie veröffentlicht. Dazu kommen die Prüfung der Anlagendokumentation und eine Prüfung auf bekannte Schwachstellen des jeweiligen Anlagentyps. Der Sachverständige erstellt dafür einen anlagenspezifischen Prüfplan. Der BWE empfiehlt, die gesamte WKP an einen Sachverständigen oder eine Sachverständigenorganisation zu vergeben. Wird sie aufgeteilt, müssen die Schnittstellen klar geregelt sein.

Welche Unterlagen der Sachverständige braucht

Der Betreiber stellt die Unterlagen bereit, die für eine vollständige Prüfung nötig sind. Die BWE-Grundsätze nennen unter anderem diese Dokumente.

  • gültige Genehmigung mit Auflagen und Nebenbestimmungen, dazu Änderungsgenehmigungen oder Anzeigen
  • Typenprüfung mit Prüfbescheid und Prüfberichten sowie alle gutachtlichen Stellungnahmen
  • Nachweis der Standorteignung
  • Inbetriebnahmeprotokoll und Bescheinigungen zur Bauwerksabnahme
  • Wartungspflichtenbuch mit den Wartungsprotokollen seit der letzten WKP
  • Lebenslaufakte mit allen standsicherheitsrelevanten Instandsetzungen und Änderungen
  • Berichte aller technischen Überprüfungen seit der letzten WKP
  • Blitzschutzkonzept des Herstellers und Dokumentation der letzten Prüfungen der äußeren Blitzschutzanlage, je nach Prüfintervall auch ein Messnachweis zu ihrer Funktionsfähigkeit
  • Nachweise zu Reparaturen und Änderungen an der Anlage

Ordnen Sie die Unterlagen nach Anlage und halten Sie sie digital bereit. Fehlende Nachweise fallen sonst erst bei der Prüfung auf und verzögern das Ergebnis.

Vorbereitung vor Ort

  • Stimmen Sie den Termin mit Betriebsführung und Service ab. Für Funktionsprüfungen kann eine Person mit den nötigen Berechtigungen an der Steuerung gebraucht werden.
  • Klären Sie Zugang, Schlüssel und die Regeln für Arbeiten an der Anlage.
  • Halten Sie aktuelle Parameter und Einstellwerte bereit, zum Beispiel über einen Herstellernachweis.
  • Erledigen Sie offene Maßnahmen aus der letzten WKP und dokumentieren Sie sie.
  • Planen Sie Stillstandszeiten so, dass sie möglichst wenig Ertrag kosten.

Rotorblätter. Wo Drohnendaten helfen

Die Rotorblätter werden klassisch handnah geprüft, meist mit Seilzugangstechnik. Der BWE hat im März 2025 eine Anwendungsempfehlung zum Einsatz von Drohnen bei der WKP veröffentlicht. Danach kann eine Drohnenbefliegung unter Bedingungen die handnahe Außenprüfung der Rotorblätter ersetzen.

  • Ein Sachverständiger für Rotorblätter führt vorher eine Risikobetrachtung durch, die positiv ausfallen muss. Grundlage ist unter anderem der letzte WKP-Bericht mit handnaher Prüfung.
  • Die Bilder müssen das ganze Blatt aus mehreren Perspektiven zeigen, und jede Abweichung muss einem Blatt eindeutig zuzuordnen sein.
  • Die Bewertung trifft ein Sachverständiger für Rotorblätter. Bei unklarer Befundlage ist eine weitere Prüfung nötig.
  • Die darauffolgende WKP muss wieder handnah erfolgen.
  • Die Prüfung im Blattinneren bleibt bestehen.

Für den Betreiber kann das den Aufwand einzelner Blattprüfungen verringern, allerdings nur im Wechsel mit der handnahen Prüfung. Während der Befliegung steht die Anlage still, aber nur so lange, wie die Befliegung dauert. Auch zwischen den Prüfungen sind Drohnenbilder nützlich, etwa nach einem Blitzeinschlag oder Sturm. Sie gehören dann in die Lebenslaufakte und helfen dem Sachverständigen bei der nächsten Prüfung. Mehr zu Ablauf und Grenzen steht im Beitrag Rotorblätter per Drohne prüfen.

Nach der Prüfung

Das Ergebnis hält der Sachverständige in einem Prüfbericht fest. Er beschreibt die Feststellungen, bewertet sie mit Blick auf die Standsicherheit und legt Maßnahmen mit Fristen und den nächsten Prüftermin fest. Auf Verlangen stellt er eine Prüfbescheinigung aus, die zusammen mit dem Bericht gilt.

Der Betreiber setzt die Maßnahmen fristgerecht um und dokumentiert sie. Die Unterlagen bewahrt er über die gesamte Nutzungsdauer auf und legt sie bei der nächsten WKP vor. Die Weitergabe an Behörden liegt in seiner Verantwortung. Ist die Standsicherheit gefährdet, bleibt die Anlage nach den BWE-Grundsätzen bis zur Freigabe durch den Sachverständigen außer Betrieb.

So unterstützen wir Sie

Wir befliegen die Rotorblätter Ihrer Anlagen und liefern vollständige, jedem Blatt zugeordnete Bilddaten mit einem Befund zu Lage und Dringlichkeit auffälliger Stellen. Ihr Sachverständiger kann diese Daten für die WKP nutzen. Prüfung, Bewertung und Bescheinigung bleiben bei ihm, denn wir sind keine Sachverständigen für Windenergieanlagen. Mehr unter Rotorblatt-Inspektion, Fragen beantworten wir gern über den Kontakt.

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