Ratgeber · Dächer

Hagelschaden am Dach. Was betroffen ist, was Sie zuerst tun sollten und was die Versicherung sehen will

Hagel trifft vor allem Dach, Oberlichter, Solaranlagen und Rinnen. Was Sie nach dem Unwetter zuerst tun, wie Sie den Schaden belegen und warum niemand aufs beschädigte Dach steigen sollte.

3 Min. Lesezeit · Stand 13. Oktober 2026 · André Meschkat

Hagel trifft vor allem das Dach. Nach dem Gesamtverband der Versicherer sind bei senkrecht fallendem Hagel besonders Dach, Oberlichter, Solaranlagen und Dachrinnen gefährdet, kommt Sturm dazu, auch Fassaden, Fenster und Jalousien. Nach einem Hagelschauer sollten Sie den Schaden zügig der Versicherung melden, ihn mit Fotos belegen und Folgeschäden begrenzen. Aufs beschädigte Dach sollte dafür niemand steigen. Hagelschäden am Gebäude sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, bei Gewerbebauten über die Gebäudeversicherung.

Was Hagel am Dach anrichtet

Wie schwer der Schaden ist, hängt von der Größe der Körner, vom Wind und vom Material ab. Typisch sind diese Bilder.

  • gebrochene, gesprungene oder abgeplatzte Ziegel und Dachsteine
  • Dellen in Blechen, Rinnen, Fallrohren und Anschlüssen
  • gerissene oder durchschlagene Lichtkuppeln und Oberlichter
  • beschädigte Solarmodule, oft mit Rissen, die man von außen kaum sieht
  • Schäden an Dachfenstern, Rollläden und Fassaden, wenn der Hagel schräg fällt

Viele Schäden sind vom Boden aus nicht zu erkennen. Ein Ziegel mit Haarriss hält erst einmal, lässt aber beim nächsten Regen Wasser durch. Für PV-Anlagen gibt es einen eigenen Beitrag, Hagelschaden an der PV-Anlage.

Was Sie zuerst tun sollten

  1. Nicht aufs Dach steigen. Nach Hagel sind Ziegel lose, Oberlichter beschädigt und Flächen rutschig. Dachdecker und Versicherer wissen, wie sie den Schaden aufnehmen.
  2. Schaden melden. Versicherer raten, den Schaden umgehend zu melden, noch bevor aufgeräumt oder repariert wird.
  3. Fotografieren. Fotos und Videos vom Schaden helfen. ERGO empfiehlt zusätzlich ein Foto der Hagelkörner neben einem Zollstock, damit sich die Stärke des Ereignisses einschätzen lässt.
  4. Folgeschäden begrenzen. Provisorische Sicherungen wie eine Plane über einem beschädigten Dachbereich sind erlaubt. Größere Reparaturen sollten vorher mit der Versicherung abgestimmt werden.
  5. Innen nachsehen. Wasserflecken an Decken, nasse Dämmung im Dachboden oder Tropfen unter Oberlichtern gehören mit in die Meldung.

Was die Versicherung sehen will

Der Versicherer prüft, ob Hagel den konkreten Schaden verursacht hat. Ältere Schäden und Verschleiß werden davon getrennt. Je besser der Zustand mit Datum, Ort und Bild belegt ist, desto leichter wird die Abwicklung. Hilfreich sind diese Unterlagen.

  • Fotos des ganzen Daches und Nahaufnahmen der beschädigten Stellen, mit Datum
  • Fotos der Hagelkörner mit Maßstab
  • Angaben zu Datum und Uhrzeit des Unwetters
  • Fotos von Schäden innen
  • Wenn vorhanden, Bilder vom Zustand vor dem Unwetter, etwa aus einer früheren Inspektion

Solaranlagen, Nebengebäude und große Glasflächen sind nicht in jedem Vertrag automatisch eingeschlossen. Ein Blick in die Police oder ein Gespräch mit dem Makler lohnt sich vor dem nächsten Sommer. Wie Sie bei Sturmschäden vorgehen, beschreibt der Beitrag Sturmschaden am Dach dokumentieren.

Was der Blick von oben bringt

Fotos vom Boden zeigen nur einen Teil des Daches. Aus der Luft erfassen wir die ganze Fläche mit hochauflösenden Fotos, ohne dass jemand das beschädigte Dach betreten muss. Jeder Schaden bekommt einen Ort im Dachplan und ein Bild. Die Aufnahmen tragen Datum und Ort und helfen bei der Schadenmeldung, beim Gutachter und beim Dachdecker. Gibt es eine Inspektion von vor dem Unwetter, lässt sich der Zustand direkt vergleichen. Das ist ein guter Grund, Dächer regelmäßig ansehen zu lassen, bevor etwas passiert.

So unterstützen wir Sie

Wir befliegen Ihr Dach nach dem Hagel und liefern datierte Fotos mit Dachplan, bei Flachdächern auf Wunsch mit Wärmebild, wenn Wasser in die Dämmung gelangt sein könnte. Den Schaden bewerten Versicherer und Sachverständige, die Reparatur übernimmt der Dachdecker. Mehr unter Dachinspektion. Für Versicherer und Makler gibt es eine eigene Seite unter Schadendokumentation und Risikobesichtigung.

Quellen

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