Ja, wenn die PV-Anlage gewerblich betrieben wird. Dann muss sie nach DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit DIN VDE 0105-100 und DIN EN 62446-1 wiederkehrend durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Als Richtwert gelten 4 Jahre. Art, Umfang und Fristen legt der Betreiber über seine Gefährdungsbeurteilung fest. Für private Anlagen gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht in diesem Sinn. Versicherungsbedingungen können aber Nachweise verlangen, und auch ohne Pflicht ist eine regelmäßige Kontrolle sinnvoll.
Für wen die Prüfpflicht gilt
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie richtet sich an Unternehmen, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel betreiben. Eine PV-Anlage auf dem Dach einer Werkhalle, eines Bürogebäudes, eines Stalls oder einer Maschinenhalle gehört in der Regel dazu.
Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, etwa bei verpachteten Dachflächen oder gemischt genutzten Gebäuden, klären Sie am besten mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrem Versicherer. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie oft geprüft werden muss
Die 4 Jahre sind ein Richtwert, keine feste Frist. Der Betreiber legt in der Gefährdungsbeurteilung fest, was geprüft wird und in welchen Abständen. Dabei spielen der Zustand der Anlage, die Umgebung und die Erfahrungen aus früheren Prüfungen eine Rolle. Eine Anlage auf einem staubigen Hallendach oder in einem Betrieb mit Tierhaltung kann kürzere Abstände rechtfertigen als eine Anlage in ruhiger Lage. Auch nach festgestellten Mängeln, Umbauten oder Unwettern ist eine Prüfung außerhalb des üblichen Turnus sinnvoll.
Wichtig ist die Dokumentation. Bewahren Sie Prüfprotokolle auf. Im Schadenfall kann der Versicherer danach fragen.
Was zu einer Wiederholungsprüfung gehört
Die Prüfung macht eine Elektrofachkraft, etwa Ihr Elektrobetrieb oder ein Prüfdienstleister. Grundlage für die PV-spezifischen Prüfungen ist die DIN EN 62446-1. In der Regel gehören diese Punkte dazu.
- eine Sichtprüfung von Modulen, Leitungen, Steckverbindern, Generatoranschlusskasten und Wechselrichter
- Messungen an den Strings, etwa Isolationswiderstand, Leerlaufspannung und Strom
- die Prüfung der Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
- ein Protokoll mit Ergebnissen und festgestellten Mängeln
Auf großen Dachflächen ist schon die Sichtprüfung aufwendig. Jedes Modul aus der Nähe anzusehen kostet Zeit und erfordert eine Absturzsicherung. Hier kann eine Befliegung helfen, dazu weiter unten mehr.
Private PV-Anlagen
Für die Anlage auf dem Einfamilienhaus gibt es keine Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3. Das heißt aber nicht, dass niemand danach fragt. Versicherungsbedingungen können Nachweise über Prüfung oder Wartung verlangen. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich, bevor ein Schaden eintritt.
Außerdem altern auch private Anlagen. Steckverbinder können korrodieren, Kabel durch Tiere beschädigt werden, Module nach Hagel Risse bekommen. Wer seine Ertragsdaten im Blick behält, bemerkt viele Fehler früh. Mehr dazu im Beitrag Warum bringt meine PV-Anlage weniger Ertrag als erwartet?
Was Versicherer verlangen
Sachversicherer nehmen zunehmend Anforderungen an Errichtung, Instandhaltung und Prüfung von PV-Anlagen in ihre Verträge auf. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Befundscheine bei VdS-Prüfungen elektrischer Anlagen angeben, ob vorhandene PV-Anlagen wiederkehrend nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) geprüft werden. Ob die PV-Anlage geprüft wird, ist damit für den Versicherer im Befundschein vermerkt.
Für PV-Anlagen kennt das VdS-Regelwerk außerdem die Klauselprüfung nach VdS 2871 und die vertiefte Prüfung durch VdS-anerkannte PV-Sachverständige nach VdS 3145. Welche Prüfung Ihr Versicherer verlangt, steht in Ihrem Vertrag. Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer oder Makler.
Woran Sie merken, dass eine Prüfung fällig ist
- Die letzte Prüfung liegt länger zurück, als Ihre Gefährdungsbeurteilung vorsieht.
- Der Wechselrichter meldet Fehler, zum Beispiel einen Isolationsfehler.
- Der Ertrag sinkt, ohne dass Wetter oder Verschattung das erklären.
- Es gab Sturm, Hagel, einen Blitzeinschlag in der Nähe oder Arbeiten auf dem Dach.
- Sie sehen Schäden wie gebrochenes Glas, lose Kabel oder verfärbte Steckverbinder.
- Ihr Versicherer oder Ihr Prüfer fragt nach einem Nachweis.
Was Sie selbst tun können
Als Betreiber können Sie viel beobachten, ohne die Anlage anzufassen. Sehen Sie sich regelmäßig die Daten im Wechselrichter oder im Monitoring an und notieren Sie Fehlermeldungen mit Datum. Prüfen Sie vom Boden aus, ob neue Verschattung entstanden ist oder ob Schäden sichtbar sind. Fotos helfen später dem Fachbetrieb.
Arbeiten an der Anlage gehören in die Hände einer Elektrofachkraft. Auf der Gleichstromseite liegt bei Tageslicht Spannung an, auch wenn der Wechselrichter abgeschaltet ist. Steckverbinder unter Last zu trennen kann einen Lichtbogen auslösen. Dachflächen sollten nur mit Absturzsicherung betreten werden.
Wie eine Wärmebild-Befliegung die Prüfung ergänzt
Ein Wärmebild ersetzt die Prüfverfahren nach DIN VDE 0100-600 oder DIN VDE 0105-100 nicht. Es ergänzt sie. Eine Befliegung mit Wärmebildkamera erfasst das ganze Modulfeld, ohne dass jemand das Dach begehen muss. Sie zeigt, wo Module, Modulteile, Strings oder Steckverbinder auffällig warm sind. Die Elektrofachkraft kann dann gezielt dort messen, statt jede Reihe einzeln abzusuchen.
Damit die Bilder aussagekräftig sind, muss die Anlage in Betrieb sein und die Sonne ausreichend auf die Module scheinen. Die Praxis nennt eine Einstrahlung von mindestens etwa 600 W/m² auf die Modulebene, dazu wenig Wind und kaum Wolken. Was eine Befliegung zeigt und wo ihre Grenzen liegen, erklärt der Beitrag Wärmebild von der PV-Anlage.
So unterstützen wir Sie
Wir sind Elektroniker und Elektrokonstrukteure aus Harsewinkel und befliegen PV-Anlagen mit Wärmebild- und Fotokamera. Sie erhalten einen Befund mit Ort und Dringlichkeit jeder Auffälligkeit und eine elektrotechnische Einordnung, die Ihr Elektrobetrieb oder Prüfer direkt für die Wiederholungsprüfung nutzen kann. Die Messungen selbst ersetzt das nicht. Mehr zum Ablauf finden Sie unter PV-Anlage prüfen lassen, Fragen beantworten wir gern über den Kontakt.